Betrieb, Kontrolle und Unterhalt

 

Damit Winterwanderwege und Schneeschuhrouten mit Beginn der Wintersaison genutzt werden können, muss die Wintersignalisation rechtzeitig und gemäss der festgelegten Linienführung montiert und verankert werden.

Winterwanderwege werden präpariert, sobald ausreichend Schnee liegt. Für jegliche Präparierung mit Maschinen (z.B. Schmalspurfahrzeug, Pistenmaschine) und Streumaterial gelten die üblichen, umweltrechtlichen Bestimmungen. Begehungen durch die zuständige Person finden in regelmässigen Abständen statt.

Schneeschuhrouten werden nicht präpariert, Kontrollgänge finden je nach Bedarf und nach starken Schneefällen oder Stürmen statt.

 

 

Falls eine Wegsperrung erforderlich ist, muss diese in jedem Fall im Gelände erfolgen, jeweils gut sichtbar an allen Zugängen. Meldungen im Internet, an Tal- und Bergstationen etc. sind sinnvolle Ergänzungen.

 

 

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