Fallbeispiele Behörden- & Gerichtsentscheide

 

Die hier dokumentierten Entscheide behandeln Konflikte zwischen dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung der Wanderwege und anderen rechtlich begründeten Interessen. Die Entscheide zeigen exemplarisch, wie die Gewichtung und Abwägung der massgeblichen Interessen vorgenommen und begründet werden kann.

 

 

Öffentliches Interesse an den Wanderwegen höher gewichtet als Interesse der Grundeigentümer

Zwei Entscheide des Bundesgerichts aus dem Jahr 2012

Auf privatem Grund darf mittels einer Dienstbarkeit ein Wanderweg auch gegen den Willen der Grundeigentümer angelegt werden, wenn das öffentliche Interesse überwiegt. So entschied das Bundesgericht in zwei Beschwerden von Grundeigentümern in den Gemeinden Saanen (BE) bzw. Alpthal (SZ).

Download Entscheid vom 5. Juli 2012, Saanen BE (38.4 kb)

Download Entscheid vom 22. August 2012, Alpthal SZ (49.6 kb)

 

 

Bestätigung des Bauabschlags für eine Asphaltierung ‒ ein Kiesbankett entlang einer Asphaltstrecke ist keine angemessene Lösung

Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 12. November 2012 im Beschwerdeverfahren gegen die Verweigerung der Bewilligung für einen Belagseinbau in der Gemeinde Seedorf

Das Verwaltungsgericht bestätigt in seinem Urteil, dass dem Einbau eines Asphaltbelages auf einer Wegstrecke von rund 400 Metern die Bewilligung nicht erteilt werden darf. Es begründet seinen Entscheid mit den rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Wanderwege.

Auszüge aus dem Entscheid

 

 

Bestätigung des Bauabschlags für einen Betonspurweg ‒ Fahrspurbefestigungen lösen eine Ersatzpflicht nach Art. 7 FWG aus

Entscheid des Bau- und Umweltdepartements des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom 18. März 2014 im Rekursverfahren gegen einen die Verweigerung einer Baubewilligung durch den Gemeinderat und die Baubewilligungskommission Herisau.

Das Departement Bau und Umwelt des Kantons Appenzell Ausserrhoden bestätigt in seinem Entscheid, dass dem Einbau befestigter Fahrspuren von 250 Metern Länge auf einer Hofzufahrt die Bewilligung nicht erteilt werden darf. Es handelt sich dabei um eine Neubeurteilung, nach dem das Obergericht Mängel beim Bewilligungsverfahren festgestellt hatte.

Auszüge aus dem Entscheid

 

 

Rekurs gegen den Erlass eines Fahrverbots ‒ Neubeurteilung unter Berücksichtigung der Wanderweginteressen erforderlich

Entscheid des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom 11. April 2014 im Beschwerdeverfahren gegen die Aufhebung eines Erlasses für ein Fahrverbots

Infolge eines Rekurses hob der Regierungsrat den Erlass eines Fahrverbots durch den Stadtrat Schaffhausen und den Gemeinderat Beringen auf. Im vorliegenden Entscheid stellt das Obergericht fest, dass der Regierungsrat die Anforderungen des FWG an den Schutz der Wanderwege nicht berücksichtigt hat. Der Fall muss somit durch den Regierungsrat neu beurteilt werden, unter Berücksichtigung der Wanderweginteressen.

Auszug aus dem Entscheid

 

 

Asphaltierung von 460 Metern Wegstrecke – Verweigerung der Baubewilligung

Entscheid des Regierungsrats des Kantons AR vom 5.11.1991 i. S. Schwellbrunn (AR GVP 1991 Nr. 1213)

Die Gemeinde und eine Strassenkorporation reichten beim Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden Rekurs ein gegen die Nichtbewilligung einer Asphaltierung von 460 Metern Wegstrecke auf einem Güterweg, der Bestandteil des Wanderwegnetzes ist. Die kantonale Volkswirtschaftsdirektion hatte zuvor die Baubewilligung verweigert. Der Regierungsrat entschied zu Gunsten des Wanderweges.

Zusammenfassung des Entscheids und Kommentar

Download Entscheid in ganzer Länge (100 kb)

 

 

Asphaltierung von 280 Metern Wegstrecke mit voraussichtlicher Verkehrszunahme – Verweigerung der Baubewilligung

Entscheid des Regierungsrates des Kantons ZH vom 12.6.1991 i. S. Rickenbach (BEZ 1991 Nr. 27)

Die Direktion für öffentliche Bauten des Kantons Zürich verweigerte einer Gemeinde die Bewilligung für die Asphaltierung eines Abschnitts von 280 Metern auf einem Güterweg, der zugleich als Wanderweg dient. Die Gemeinde reichte beim Regierungsrat Rekurs ein. Der Regierungsrat entschied zu Gunsten des Wanderweges.

Zusammenfassung des Entscheids und Kommentar

Download Entscheid in ganzer Länge (108 kb)

 

 

Asphaltierung einer Hofzufahrt – Verweigerung der Baubewilligung

Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons BE vom 25.3.1991 i. S. Lauperswil (BVR 1992 226 ff.)

Gegen die Bewilligung für die Asphaltierung eines Wegabschnitts von 740 Metern auf einer Hofzufahrt wurde beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Das Gericht entschied zu Gunsten der Wanderwege.

Download Entscheid in ganzer Länge (252 kb)

 

 

Asphaltierung von 100 Metern Wegstrecke – Verweigerung der Baubewilligung

Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons BE vom 15.11.1990 i. S. Wohlen (BVR 1991 222 ff.)

Das Raumplanungsamt des Kantons Bern und die kantonale Baudirektion verweigerten einer Gemeinde die Bewilligung für die Asphaltierung eines Wegabschnitts von 100 Metern auf einer Hofzufahrt, die zugleich als Wanderweg dient. Die Gemeinde reichte beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern Rekurs ein. Das Verwaltungsgericht entschied zu Gunsten der Wanderwege.

Zusammenfassung des Entscheids und Kommentar

Download Entscheid in ganzer Länge (520 kb)

 

 

 

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