Bau & Unterhalt

 

Um ein attraktives und sicheres Wanderwegnetz gewährleisten zu können, sind eine fach- und situationsgerechte Bauweise sowie sorgfältiger Unterhalt unentbehrlich. Dazu ist ein breites Fachwissen erforderlich. Kenntnisse von Baustoffen und Konstruktionsweisen sind ebenso bedeutend wie die Kontaktpflege zu Grundeigentum besitzenden Personen und Organen sowie Entscheidungsgremien, das Erkennen von Risiken oder die Kostenkontrolle.

 

 

Downloads & Links

Handbuch Bau und Unterhalt von Wanderwegen

Handbuch Holzkonstruktionen im Wanderwegebau

Faktenblatt Sanierung von Wegen im Ortsmischverfahren

Praxishilfe Zaundurchgänge

Checkliste Bauplanung

Checkliste Wege und Kunstbauten

 

Vorlagen:

Vorlage Formular Kostenvoranschlag Wanderwegebau (word)

Vorlage Protokoll Bauabnahme (word)

Vorlage Schadensprotokoll (word)



 

Das Handbuch «Bau und Unterhalt von Wanderwegen» gilt für einfache Bauverhältnisse und enthält praktische Informationen und Anleitungen zu folgenden Themen:

  • Bauplanung (Linienführung, Geländeaufnahme, Arbeitsvorbereitung)
  • Wegtrassee
  • Entwässerung (Quer-, Längs-, Böschung)
  • Kunstbauten (Brücken, Treppen, Abschrankungen, Zaunpassagen, Hangsicherungen)
  • Wegkontrolle & Unterhalt
 


Sanierung von Forst- und Güterwegen im Ortsmischverfahren


Grundlagenbericht Landschaftsqualitätsbeiträge: LQ-Projekte im Hinblick auf die Umsetzung im Bereich Wanderwege


Verantwortung


Für Anlage und Erhaltung des Schweizer Wanderwegnetzes sind gemäss Fuss- und Wanderweggesetz FWG die Kantone zuständig. Die Verantwortung für Bau und Unterhalt kann jedoch den Gemeinden sowie kantonalen Wanderweg-Fachorganisationen und Dritten (Vereine, Bergbahnen, Landwirten, Berghütten etc.) übertragen werden.


Wer finanziert Wanderwege?


Bau und Unterhalt von Wanderwegen werden in der Regel durch die Kantone und Gemeinden finanziert.


Mit dem Wanderweg-Fonds, dem Prix Rando und den Sponsoren-Förderpreisen unterstützen die Schweizer Wanderwege Bauprojekte mit Finanzierungslücken.


Die Erhaltung historischer Wege mit Substanz (IVS) kann durch den Bund und die Kantone mit zusätzlichen Beiträgen gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) unterstützt werden, ebenso die Instandstellung von Wegen in naturnahen Kulturlandschaften.


Der Unterhalt von Wegen, welche die Zugänglichkeit zur Landschaft sicherstellen, sowie attraktive Landschaftselemente entlang der Wege (z.B. Trockenmauern) werden in einigen Kantonen über die Landschaftsqualitätsbeiträge des Bundes (Direktzahlungen BLW) unterstützt.


Der Fonds Landschaft Schweiz FLS finanziert Massnahmen zur Erhaltung naturnaher Kulturlandschaften. Zu diesen gehören auch sanfte Erneuerungen und Wiederherstellungen von landschaftsprägenden Elementen wie z.B. Trockenmauern.

 

 

Kontaktpersonen

Simon Liechti
Tel. 031 370 10 33

 


zurück zu den Publikationen