Wanderwege im Wald
An den Unterhalt von Wanderwegen im Wald können keine besonderen Anforderungen gestellt werden. Grössere Gefahrenherde, die im Rahmen der gewöhnlichen periodischen Wegkontrolle ohne Weiteres erkannt werden können, wie faule oder bedrohlich schief stehende Bäume, sind zu beseitigen. Darüber hinaus kann nach einem Sturm insbesondere bei gut frequentierten Wegen ein Kontrollgang durch den Wegverantwortlichen angezeigt sein.
Vom kantonalen Recht hängt es ab, ob und in welchem Umfang die Gefahrenbeseitigung durch das Gemeinwesen erfolgt oder aber Sache des Waldeigentümers ist. Der Waldeigentümer muss Wanderwege aber nicht präventiv auf Fallholzgefahr prüfen.
Werden im Wald Holzschläge durchgeführt, müssen Wanderwege, die im Gefahrenbereich liegen, bis zur Beendigung der Arbeiten abgesperrt werden. An den Ausgangspunkten des betreffenden Wegabschnitts sollte dabei ein Hinweis auf die Sperrung und allfällige Umgehungsmöglichkeiten erfolgen, um zu verhindern, dass die Wandernden den Weg vergebens in Angriff nehmen oder allenfalls den gesperrten Abschnitt ungeachtet der Holzschlaggefahr passieren.

Downloads & Links
Leitfaden Gefahrenprävention und Verantwortlichkeit auf Wanderwegen
Haftung bei waldtypischen Gefahren
Sanierung von Forst- und Güterwegen im Ortsmischverfahren
Wald-Knigge
Immer mehr Menschen erholen sich im Wald. Dabei treffen ganz unterschiedliche Ansichten und Motivationen aufeinander. Das kann zu Konflikten führen: zwischen Waldbesuchenden und dem Ökosystem, zwischen Waldbesuchenden untereinander sowie zwischen Waldbesuchenden und Waldeigentümerschaft.
Die Arbeitsgemeinschaft für den Wald AfW ist überzeugt, dass viele dieser Konflikte mit einfachen Verhaltens-Tipps entschärft werden können. Deshalb hat sie gemeinsam mit 20 nationalen Organisationen einen Wald-Knigge für den respektvollen Waldbesuch erarbeitet. Wald-Knigge soll mit einem Augenzwinkern zu einem friedlichen Nebeneinander beitragen.

Kontaktperson
Daniela Rommel
Tel. 031 370 10 28